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ASoK 1, Jänner 2002, Seite 2

Die neuen Wahlmöglichkeiten in der gewerblichen Krankenversicherung

Gewerbetreibende und neue Selbständige können wählen, ob sie sich als Privat- oder Kassenpatient behandeln lassen

Dr. Thomas Neumann

Mit der 26. GSVG-Novelle, die mit in Kraft tritt, können GSVG-Versicherte zukünftig wählen, ob sie sich als Privat- oder Kassenpatient behandeln lassen. Auf Initiative der Wirtschaftskammer Österreich startet die Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft (SVA) ein Pilotprojekt in der Krankenversicherung, das den Versicherten mehr Wahlmöglichkeiten einräumt. Dieses Modell soll auch als Vorbild für die ASVG-Versicherten fungieren.

Bereits im Bericht der Expertenkommission „Pflichtversicherung - Versicherungspflicht" wurde das Optionenmodell, für besser verdienende Personen eine Wahlmöglichkeit zwischen Geld- und Sachleistungsberechtigung vorzusehen, vorgeschlagen. Diese Empfehlung gründete sich darauf, dass mit der Beibehaltung des bestehenden Systems der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung für alle Versichertengruppen auch dem Wunsch nach mehr Wahlmöglichkeiten für die Versicherten Rechnung getragen wird. Mit der 26. GSVG-Novelle wird nun das Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung dadurch flexibler gestaltet, dass Wahlmöglichkeiten für Versicherte die autonome Entscheidung sicherstellen, ob Geld- oder Sachleistungen in verschiedenen Optionsmodell...

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