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ASoK 12, Dezember 2001, Seite 410

OGH: Entlassung von Arbeitnehmern

Die selbständige Entnahme des der Arbeitnehmerin materiell gebührenden Weihnachtsgeldes aus der Tageslosung eines Adventwochenendes nach der in den Vorjahren gebräuchlichen Vorgangsweise, aber entgegen dem für dieses Jahr geltenden Verbot des Arbeitgebers, verwirklicht weder den Entlassungsgrund gem. § 82 lit. f noch denjenigen gem. § 82 lit. d GewO. - (§ 82 lit. d und f GewO)

„Berücksichtigt man, dass die Klägerin zwar gegen eine Weisung des Geschäftsführers der Beklagten verstieß, letztlich aber wie in den Vorjahren ‚um den 15. 12.' genau jene Vorgangsweise eingehalten hat, die zuvor stets einvernehmlich praktiziert wurde, dann kann nicht davon gesprochen werden, dass die Nichtbefolgung der Weisung durch die Klägerin von ‚derart schwer wiegender Art' war, dass mit Grund auf eine beharrliche Haltung geschlossen werden kann.

[...] Um tatsächlich von einer Beharrlichkeit der Klägerin sprechen zu können, wäre sie daher zu ermahnen und aufzufordern gewesen, das Geld wieder zurückzugeben. Dies ist jedoch nicht geschehen. Damit geht jedoch der Vorwurf des Berufungsgerichtes, die Klägerin habe die Beklagte vor ‚vollendete' Tatsachen gestellt, ins Leere. Die Beklagte hat nämlich gar nichts dazu getan, di...

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