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ASoK 12, Dezember 2001, Seite 406

OGH: Krankenversicherung / Ausland

1. Der sich im dienstlichen Auftrag im Ausland aufhaltende Versicherte hat gem. § 130 Abs. 1 ASVG einen unmittelbaren arbeitsrechtlichen Anspruch darauf, dass ihm sein Dienstgeber die zustehenden Geldleistungen ausbezahlt und - soweit es sich um Sachleistungen handelt - ihm ermöglicht, gleichartige Leistungen in Anspruch zu nehmen. Dabei genügt es nach der in der Lehre herrschenden Auffassung nicht, wenn der Arbeitgeber dem berechtigten Versicherten lediglich die Aufwendungen in Höhe seines eigenen Rückerstattungsanspruches gegen-über dem Krankenversicherungsträger ersetzt.

2. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ersatz der tatsächlichen Kosten einer medizinisch gleichwertigen, allenfalls auch aufwendigeren Krankenbehandlung im Ausland, solange der Krankenversicherungsträger im Inland eine zweckmäßige und ausreichende Krankenbehandlung zur Verfügung stellt und dadurch seiner Verpflichtung zur Sachleistungsvorsorge entsprochen hat. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn ein sachleistungsberechtigter Versicherter, der von seinem Dienstgeber ins Ausland entsendet wurde, derartige Leistungen im Inland nicht in Anspruch nimmt oder nehmen kann.

3. Es bestehen gegen die Regelung des § 130 Abs. 3 ASVG keine verfassungs...

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