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59. ASVG-Novelle
• 59. ASVG-NOVELLE
Wieder einmal steht eine ASVG-Novelle ins Haus, die entsprechende Regierungsvorlage hat bereits den Ministerrat passiert. Die Erläuterungen begründen das Gesetzesvorhaben zunächst ganz lapidar mit der „Erforderlichkeit der Aktualisierung verschiedener Bereiche des Sozialversicherungsrechtes". Aus der Fülle der geregelten Materien sollen im Folgenden die wichtigsten Punkte kurz dargestellt werden:
Zusammenlegung der Pensionsversicherungsanstalten der Arbeiter und der Angestellten
Ab wird die „Pensionsversicherungsanstalt" die Agenda der bisher nach Arbeitern und Angestellten getrennten Träger übernehmen. Um die Verwaltung geordnet auf den neuen Träger zu überführen, wird ein „Überleitungsaussschuss" errichtet, der sich aus den Mitgliedern der Vorstände beider bisheriger Versicherungsanstalten (insgesamt 27 Mitglieder) zusammensetzt. Der Vorsitzende und seine Stellvertreter werden von den Ausschussmitgliedern gewählt. Der Überleitungsausschuss nimmt seine Tätigkeit mit auf. Ab diesem Zeitpunkt bedürfen wichtige finanzielle und Personalentscheidungen der bisherigen Träger der Zustimmung des Ausschusses. Im Rahmen des Ausschusses sind zwei Unteraus...