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Zinsen für Forderungen aus Dienstverhältnissen infolge Senkung der Leitzinsen per 18. 9. und 9. 11. 2001
• Zinsen für Forderungen aus Dienstverhältnissen infolge Senkung der Leitzinsen per 18. 9. und (§ 49 a ASGG) - Verzugszinsen im ASVG/GSVG
ARD 5247/45/2001 und 5260/3/2001.
Die Zinsen für Forderungen aus Dienstverhältnissen betragen seit 9,25%, seit 8,75%. Die Verzugszinsen für ASVG-/GSVG-Beiträge betragen im Jahre 2002 7,21%.