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ASoK 12, Dezember 2001, Seite 402

Pfändung von Austrittsbezügen, insbesondere Abfertigungen

Dr. Wolfgang Höfle

Pfändung von Austrittsbezügen, insbesondere Abfertigungen (§ 291 d Abs. 1 EO)

www.lvaktuell.at (News vom ); BGBl. I Nr. 98/2001 v. ; NZ 9/2001, 368 - 370: a.

Die Pfändung von Austrittsbezügen (insbesondere als Abfertigung, Urlaubsersatzleistung) ändert sich gravierend, wenn diese Leistungen ab dem fällig werden. Dass die Neuregelung nicht gerade zur Vereinfachung der Lohnverrechnung führt, zeigt die Darstellung inkl. Beispiel von Kurzböck auf der o. a. Homepage.

An dieser Stelle sei auch auf ein neueres Judikat hingewiesen, das Aussagen zur Pfändbarkeit von freiwilligen Abfertigungen enthält. Nach dieser Entscheidung unterliegt eine freiwillige Abfertigung jedenfalls dann der Gehaltspfändung, wenn sie unter einer aufschiebenden Bedingung vereinbart wurde. Auf Grund bindender vertraglicher Verpflichtung zustehende Leistungen waren schon auf Grund bisheriger Rechtsprechung wie Arbeitseinkommen zu behandeln (z. B. vertragliche Abfertigung). Aber auch „freiwillige" Abfertigungen seien, soweit sie auf einer Verpflichtung beruhen, von der Pfändung des Arbeitseinkommens erfasst.

Anmerkung: Nicht geklärt ist damit m. E. weiterhin die Pfändbarkeit einer „wirklich freiwillig" gelei...

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