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ASoK 11, November 2001, Seite 357

Arbeitnehmerschutzvorschriften - Aktuelle Neuregelungen

Dr. Renate Novak

Grenzwerteverordnung 2001 (GKV 2001)

Die auf Grund des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), BGBl. Nr. 450/1994, bisher weiter geltende MAK-Werte-Liste, die dem Stand 1993 entsprach, wurde mit durch die Grenzwerteverordnung 2001 - GKV 2001, BGBl. II Nr. 253/2001, ersetzt. Die neue Verordnung regelt Grenzwerte für maximal zulässige Schadstoffkonzentrationen gesundheitsgefährdender Arbeitsstoffe in der Luft am Arbeitsplatz (MAK- und TRK-Werte), die Beurteilungszeiträume und Bewertung von Stoffgemischen und trifft eine Einstufung krebserzeugender Arbeitsstoffe. Weiters enthalten sind Sonderbestimmungen für Holzstaub, Regelungen zur Information der Arbeitnehmer/innen, zu Schutz- und Arbeitskleidung sowie ein Umluftverbot bei Buchen- oder Eichenholzstaub. Die Verordnung ersetzt die durch § 110 Abs. 5 ASchG übergeleitete „MAK-Werte-Liste", Kundmachung des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom , Zl. 61.770/10-4/94, in den Amtlichen Nachrichten des BMAS, „Arbeit-Gesundheit-Soziales", Sondernummer 2/1993.

Begutachtungsentwurf des „ArbeitnehmerInnenschutz-Reform-Gesetzes (ANS-RG)"

Die Überarbeitung der Arbeitnehmerschutzvorschriften durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit sieht Novellen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), BGBl. Nr. 45...

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