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OGH: Unfallversicherungsschutz
• 1. Bei der Teilnahme an den jährlich stattfindenden österreichischen Polizeimeisterschaften im Schilauf steht die Ausgleichsfunktion zu den Belastungen der betrieblichen Tätigkeit völlig im Hintergrund und kann daher nicht von der Ausübung eines Betriebssportes als Ausgleichssport für eine einseitig beanspruchte Betriebsarbeit, welcher unter Unfallversicherungsschutz stünde, gesprochen werden.
• 2. Tätigkeiten, zu denen sich der Versicherte nicht mehr verpflichtet fühlen kann, stehen selbst im Rahmen einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung nicht unter Versicherungsschutz.
• 3. Ist die Teilnahme an den Schimeisterschaften ausschließlich freiwilliger Natur und lag sie nicht im Rahmen der dienstlichen Verpflichtungen als Sicherheitswachebeamter, so steht sie auch dann nicht unter Unfallversicherungsschutz, wenn der Dienstgeber für die Teilnahme Sonderurlaub gewährte. - (§ 175 Abs. 1 ASVG)
( 10 Ob S 59/01 a)