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IRZ 7-8, Juli 2022, Seite 321

Darstellungsvorschriften für Sicherungsgewinne oder -verluste beim Cashflow Hedge Accounting nettogebender Gruppen gegen das Währungsrisiko

Anwendungsbeispiel einer Nettoposition mit unterschiedlicher Erfolgswirksamkeit der inhärenten Gruppenbestandteile

René Pollmann, Inge Wulf und Thomas Kümpel

Die Darstellungsvorschriften für Sicherungsgewinne oder -verluste beim Cashflow Hedge Accounting nettogebender Gruppen differieren in Abhängigkeit von der Art der designierten Gruppe (Bruttoposition oder Nettoposition). Die im Zuge einer Nettoabsicherung geforderte Darstellung in Form einer gesonderten Ausweiszeile stellt ein notwendiges Hilfsmittel dar, um eine künstliche Extrapolation von Wertänderungen des effektiven Sicherungsinstruments abzuwenden. Der nachfolgende Beitrag schildert die Darstellungsvorschriften für Sicherungsgewinne oder -verluste beim Cashflow Hedge Accounting am Beispiel einer designierten Nettoposition mit unterschiedlicher Erfolgswirksamkeit der inhärenten Gruppenbestandteile. Hierbei wird zunächst auf das Erfordernis modifizierter Cashflow Hedge /Accounting-Mechanismen eingegangen und anschließend detailliert am praktischen Anwendungsfall die konkrete Buchungsmechanik illustriert.

1. Ausweis des zu reklassifizierenden Betrags

Im Anwendungsbereich von IFRS 9 ist im Zusammenhang mit dem Cashflow Hedge Accounting zu beachten, dass die Darstellung der effektiven Gewinne oder Verluste des Sicherungsinstruments in Abhängigkeit von der Art der designierten Gruppe,...

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