Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 10, Oktober 2001, Seite 330

Änderung des Betriebspensionsgesetzes

Dr. Christoph Klein

Im Rahmen der Steuerreform 2000 wurden Arbeitnehmerbeiträge in eine Pensionskasse bis zu 1.000 € jährlich steuerfrei gestellt. Gemäß § 3 Abs. 4 Betriebspensionsgesetz in der geltenden Fassung darf allerdings der Arbeitnehmerbeitrag die Höhe des Arbeitgeberbeitrages in der Regel nicht überschreiten, was zwar gute arbeitsrechtliche Gründe hat, aber dazu führen kann, dass - bei entsprechend niedrigem Arbeitgeberbeitrag - der Steuervorteil nicht voll ausgeschöpft werden kann.

Ein Ministerialentwurf schlägt nun eine Änderung des Betriebspensionsgesetzes dahin gehend vor, dass die zwingende Beitragsparität bis zur Grenze von 1.000 € aufgehoben wird. Die Regelung soll rückwirkend mit in Kraft gesetzt werden.

Rubrik betreut von: BETREUT VON DR. CHRISTOPH KLEIN
Daten werden geladen...