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ASoK 10, Oktober 2001, Seite 330

KV-Handelsangestellte - Klarstellung in steuerlicher Hinsicht

Dr. Wolfgang Höfle

KV-Handelsangestellte - Klarstellung in steuerlicher Hinsicht (§ 26 Z 4 EStG)

Artikel von Klaus Heinlein und Georg Justich; SWK-Heft 26 v. , S 645 - S 648; ARD 5240/11/2001: .

Der KV der Handelsangestellten enthält keine Bestimmung darüber, dass die Höhe des Taggeldes mittels einer Betriebsvereinbarung geregelt werden kann. Wird daher eine solche abgeschlossen, liegt keine Betriebsvereinbarung, die auf Grund besonderer kollektivvertraglicher Ermächtigung abgeschlossen worden ist, vor. Taggelder, die ab dem 13. Dienstreisetag in einem Monat auf Grund einer derartigen Betriebsvereinbarung oder eines Dienstvertrages über den kollektivvertraglichen Anspruch hinaus bezahlt werden, können nur bis zur Höhe von maximal 180 S steuerfrei ausbezahlt werden - es sei denn, es wird ausnahmsweise kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit im Sinne der Judikatur bzw. Verwaltungspraxis zur Legaldefinition begründet.

Anmerkung: Im seit gültigen Kollektivvertragstext ist aber nach wie vor die Möglichkeit enthalten, durch Betriebsvereinbarung eine Dienstreise so zu definieren, dass eine solche bei Nicht-Verlassen des Gemeindegebietes vorliegt. Die Aussage des BMF bezieht sich nur auf die Höhe der Ta...

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