1x1 der Verwaltung im Wohnungseigentum
1. Aufl. 2025
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S. 953. Verwaltung (ordentliche und außerordentliche Verwaltung)
Im folgenden Kapitel werden zuerst die Angelegenheiten der ordentlichen Verwaltung näher dargestellt. Außerdem werden die außerordentliche Verwaltung sowie die Unterschiede zu ordentlichen Verwaltungsmaßnahmen thematisiert und näher erörtert. Das Ende des Kapitels wird dem Unterschied zwischen der Verwaltung und der Verfügung gewidmet. Im Zuge dessen wird die Änderung am Wohnungseigentumsobjekt als eine Verfügungsmaßnahme dargestellt.
3.1. Ordentliche Verwaltung
Nach § 833 ABGB sind Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung nur jene, die dem Zweck der Erhaltung und Verwaltung des gemeinsamen Gutes dienen, sich im gewöhnlichen Verlauf der Dinge als notwendig und zweckmäßig erweisen, im Wesentlichen dem Interesse aller Miteigentümer dienen und keine besonderen Kosten erfordern. Aus dieser Definition lassen sich drei S. 96Parameter für die Zuordnung einer Maßnahme als ordentliche Verwaltung herausbilden, nämlich
Zweckdienlichkeit für den Bestand des gemeinsamen Gutes,
Notwendigkeit der Maßnahme
und keine besonderen Kosten.
In diesen Fällen ist der Verwalter kraft Gesetzes nicht nur berechtigt, selbständig tätig zu werden, er ist sogar dazu verpflichte...