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ASoK 9, September 2001, Seite 304

OGH: Unfallversicherungsschutz

1. Betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen genießen den Schutz der Unfallversicherung, wenn sie die Betriebsverbundenheit der daran Teilnehmenden fördern. Auch sportliche Betätigungen können durchaus der Betriebsverbundenheit dienen.

2. Wenn allerdings bei der sportlichen Betätigung - wie bei einem Schirennen in Form eines Riesentorlaufes mit Zeitnehmung, Ergebnislisten und Prämierung der Bestplatzierten mit Pokalen - der Wettkampfcharakter im Vordergrund steht, ist sie grundsätzlich vom gesetzlichen Versicherungsschutz ausgenommen. - (§ 175 Abs. 1 ASVG)

( 10 Ob S 30/01 m)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER*)
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