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Verfassungswidrigkeit der Arbeitslosenversicherungspflicht von Pensionsbeziehern
• Verfassungswidrigkeit der Arbeitslosenversicherungspflicht von Pensionsbeziehern (§§ 1, 22 AlVG)
u. a., ARD 5235/2+16/2001.
Eine Pflichtversicherung, die auch für solche Fälle vorgesehen ist, in denen der Gesetzgeber jegliche Leistung ausgeschlossen hat, ist verfassungswidrig. Die Aufhebung erfolgt per .
Anmerkung: Möglicherweise wird der Gesetzgeber - ermutigt durch die Formulierungen des VfGH - das AlVG so ändern, dass es jenen Personen einen Leistungsbezug aus der Arbeitslosenversicherung gewährleisten wird, die zwar die Anspruchsvoraussetzungen für eine Pensionsleistung erfüllen, diese aber z. B. zur Vermeidung von Abschlägen beim Steigerungsbetrag noch nicht in Anspruch nehmen. Wer bereits eine Pensionsleistung bezieht, wäre jedoch weiterhin von AlVG-Leistungen ausgeschlossen.