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ASoK 9, September 2001, Seite 297

SV-Beitragspflicht für Ärztehonorare

Dr. Wolfgang Höfle

SV-Beitragspflicht für Ärztehonorare (§ 49 ASVG)

Thomas Radner, Besprechung der Entscheidung Nr. 14 (), ZAS 4/2001 (Juli).

Sonderklassegelder sind nach Ansicht des Autors - unabhängig von der Art der Einhebung (z. B. über den Krankenanstaltenträger) - jedenfalls beitragspflichtiges Entgelt i. S. d. ASVG. Das VwGH-Urteil scheint diese Ansicht zu stützen.

Anmerkung: Diese Entgelte unterliegen somit nicht dem FSVG.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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