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SV-Beitragspflicht für Ärztehonorare
• SV-Beitragspflicht für Ärztehonorare (§ 49 ASVG)
Thomas Radner, Besprechung der Entscheidung Nr. 14 (), ZAS 4/2001 (Juli).
Sonderklassegelder sind nach Ansicht des Autors - unabhängig von der Art der Einhebung (z. B. über den Krankenanstaltenträger) - jedenfalls beitragspflichtiges Entgelt i. S. d. ASVG. Das VwGH-Urteil scheint diese Ansicht zu stützen.
Anmerkung: Diese Entgelte unterliegen somit nicht dem FSVG.