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ASoK 9, September 2001, Seite 297

Dienstnehmereigenschaft eines Vertreters

Dr. Wolfgang Höfle

Dienstnehmereigenschaft eines Vertreters (§ 4 Abs. 2 ASVG)

; ARD 5235/20/2001.

Überwiegen bei einem Vertreter die Merkmale persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit, ist von seiner Dienstnehmereigenschaft auch dann auszugehen, wenn er ausschließlich erfolgsabhängig entlohnt wird.

Anmerkung: Mit diesem Erkenntnis setzt der VwGH seine m. E. zu restriktive Rechtsprechung im Bereich der Außendienstmitarbeiter leider fort (vgl. auch ASoK 2000, 143 f.).

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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