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ASoK 9, September 2001, Seite 293

Vorlagebeschluss des OGH 1 zur Auslegung der Insolvenzrichtlinie 2

Richtlinienkonformität der österreichischen Judikatur zum Eigenkapitalersatz von Gesellschafter-Arbeitnehmeransprüchen hinsichtlich ihrer Auswirkung auf die Insolvenz-Entgeltsicherung

Mag. Bruno Sundl

1. Ausgangssachverhalt und Verfahrensstand

Die Klägerin war in der Zeit vom bis Arbeitnehmerin und Minderheitsgesellschafterin mit einem 25%-Anteil an einer GmbH, deren handelsrechtlicher Geschäftsführer ihr Ehemann war. Auf Grund der gesellschaftsrechtlichen Disposition ist ihre Arbeitnehmereigenschaft unbestritten, insb. ist klar, dass sie auf Grund des Gesellschaftsvertrages nicht durch Festlegung höheren Quoren wesentliche Angelegenheiten der Unternehmensführung (beherrschend) beeinflussen konnte. Nach innerstaatlichem Recht ist die Klägerin eindeutig Arbeitnehmerin i. S. d. § 1 Abs. 1 IESG.

Über das Vermögen der GmbH wurde mit Beschluss des zuständigen LG der Konkurs eröffnet. Das Dienstverhältnis der Klägerin endete durch Masseverwalterkündigung gemäß § 25 KO. Im Zeitpunkt der Konkurseröffnung waren die laufenden Entgeltansprüche von etwas mehr als fünf Monaten aushaftend, wobei fünf Monatsentgelte fällig waren. Das Gleiche traf auf 15 Arbeitnehmer und elf Lehrlinge zu, die allesamt an der Gesellschaft nicht beteiligt waren. Fünf weitere Arbeitnehmer sind bereits vor der Konkurseröffnung wegen ungebührlicher Entgeltvorenthaltung aus dem Dienstverhältnis berechtigt vorzeitig ausgetreten. Die...

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