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VwGH: Keine Verlagerung der Ansässigkeit bei verkürzter Entsendung zur Wiedereingliederung in das österreichische Schulsystem
Eine für zumindest drei Jahre geplante Entsendung in die USA endete mit Rücksicht auf die schulische Ausbildung der Kinder ungeplant bereits nach 23 Monaten. Strittig war, ob es trotz des letztlich nur kurzfristigen Auslandsaufenthalts zu einer Verlagerung der Ansässigkeit in das Ausland gekommen war, obwohl der Wohnsitz im Inland beibehalten wurde. In PV-Info 4/2024, Seite 25, habe ich berichtet, wie das BFG nach einer Gesamtabwägung der in beiden Staaten festgestellten Umstände feststellte, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Steuerpflichtigen nicht eindeutig bestimmt werden konnte. Der Beschwerdeführer war daher laut BFG in den betreffenden Jahren aufgrund seines ständigen Aufenthalts in den USA in den Vereinigten Staaten ansässig. Nach einer Amtsrevision führte der VwGH in seiner Entscheidung vom , Ra 2023/13/0186, erneut eine Gesamtabwägung der Umstände durch, nahm eine andere Gewichtung dieser Umstände vor und kam zum entgegengesetzten Ergebnis: Laut VwGH befanden sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen und damit die Ansässigkeit in Österreich. Der Fall zeigt, dass die Bestimmung des Mittelpunkts der Lebensinteressen keine „exakte Wissenschaft“ ist und dass Steuer...