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PV-Info 6, Juni 2025, Seite 5

Branchenerfahrung und Vordienstzeiten im Hotel- und Gastgewerbe

Günter Steinlechner

Seit sind bei der Einstufung im Kollektivvertrag für alle Arbeitnehmer im Hotel- und Gastgewerbe Zeiten der Branchenerfahrung und bestimmte Vordienstzeiten zu berücksichtigen, sofern sie mindestens einen Monat betragen. Zeiten der Branchenerfahrung und Vordienstzeiten sind jeweils auf den Tag genau zu addieren und anschließend auf den nächsten vollen Kalendermonat aufzurunden.

Nach zehn Jahren an Branchenerfahrung ist eine Hilfskraft nicht (mehr) in Lohn-/Gehaltsgruppe 5, sondern in Lohn-/Gehaltsgruppe 4 einzustufen. Die im laufenden Arbeitsvertrag erworbenen Dienstzeiten sind im Fall einer solchen Umstufung mitzunehmen. Zeiten der Branchenerfahrung können aber niemals Vordienstzeiten sein.

Hilfskräfte sind Personen ohne facheinschlägige Ausbildung bzw ohne facheinschlägige Beschäftigung im Betrieb. Betroffen sind vor allem ungelernte Servicekräfte, ungelernte Küchenkräfte und Reinigungskräfte. Damit ist aber auch - wie bisher - der gelernte Koch, der lieber im Service arbeitet, als Hilfskraft tätig und entsprechend in Lohn-/Gehaltsgruppe 5 bzw bei zehn Jahren Branchenerfahrung in Lohn-/Gehaltsgruppe 4 einzustufen.

Branchenerfahrung

Zeiten der Branchenerfahrung sind Zeiten jeder Besch...

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