Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zusätzliche Voraussetzungen bei spanischer Rentenzulage für Männer - unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
1. Es ist davon auszugehen, dass die vorlegenden Gerichte im Wesentlichen wissen möchten, ob die Richtlinie 79/7/EWG, insbesondere ihr Art 4 und ihr Art 7 Abs 1 lit b, im Licht von Art 23 GRC dahin auszulegen ist, dass sie einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der zur Verringerung des durch die Kindererziehung bedingten Gefälles zwischen Männern und Frauen bei Leistungen der sozialen Sicherheit Frauen, die eine beitragsbezogene Altersrente beziehen und ein oder mehrere Kinder hatten, eine Rentenzulage gewährt wird, während die Gewährung dieser Zulage an Männer, die sich in der gleichen Situation befinden, an zusätzliche Voraussetzungen dahin geknüpft ist, dass ihre berufliche Laufbahn anlässlich der Geburt oder der Adoption ihrer Kinder eine Unterbrechung oder Beeinträchtigung erfahren hat.
2. Nach Angabe des INSS [Instituto Nacional de la Seguridad Social] und der spanischen Regierung gründet die LGSS [Ley General de la Seguridad Social] auf der Annahme, dass grundsätzlich die Kindererziehung von den Frauen übernommen werde, und zwar zulasten ihres beruflichen Fortkommens. Diese Annahme wiederum beruhe auf der empirischen Feststellung, dass die Erziehung der Kinder durch ih...