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ZVers 3, Mai 2025, Seite 141

Betriebsbündelversicherung: Kein Kündigungsrecht gemäß §§ 69 und 70 VersVG bei Wechsel der Geschäftsanteilinhaber einer GmbH

RSS-E 4/25

1. Es besteht kein Kündigungsrecht gemäß §§ 69 und 70 VersVG im Falle eines Wechsels der Geschäftsanteilinhaber einer GmbH, weil die Identität des Eigentums unverändert bleibt.

2. Überträgt der Versicherte sein Eigentumsrecht an der versicherten Sache auf einen Dritten, so wird dieser wiederum nur Versicherter. Es ändert sich aber nichts an den Parteien des Versicherungsvertrages; auch in puncto Prämienhaftung bleibe alles beim Alten, weshalb keine Kündigung nach § 70 VersVG zusteht.

Die W. GmbH hat bei der antragsgegnerischen Versicherung eine „Gewerbe Plus“-Versicherung ... abgeschlossen, welche unter anderem die Sparten Feuer, extended coverage, Leitungswasser und Sturmschaden für das Betriebsgebäude ... einschließt.

Die Antragstellerin erwarb von ... sämtliche Geschäftsanteile an der W. GmbH (notarieller Anteilskauf- und Abtretungsvertrag vom , Antrag an das LG ... als Firmenbuchgericht vom ).

Weiters erwarb die Antragstellerin die beiden Hälfteanteile der Liegenschaft ... von ... (Kaufvertrag vom , Beschluss des BG ... vom ).

S. 142 Mit Schreiben vom kündigte die Antragstellerin die Sparten Feuer, extended coverage, Leitungswasser und Sturmschaden des Versicherungsvertrages ... per sofort.

Di...

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