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Rechtsschutzversicherung: Unterlassungsanspruch (zur künftigen Schadensvermeidung) als Schadenersatzanspruch
RSS-E 3/25
Unter Umständen können auch Maßnahmen zur (künftigen) Schadensvermeidung aus dem Titel des Schadenersatzes begehrt werden. In den in der Entscheidung 4 R 51/06h des OLG Wien zitierten Entscheidungen wird zwar der vorbeugende Unterlassungsanspruch nicht direkt als Schadenersatzanspruch qualifiziert, aber in einem Atemzug mit dem eindeutig als Schadenersatzanspruch qualifizierten Anspruch auf Naturalrestitution bei bereits erfolgtem Eingriff genannt. Bei nicht erfolgtem Eingriff erfüllt daher der Unterlassungsanspruch (zur Schadensvermeidung) in dieser Rechtsprechung dieselbe Funktion wie der auf Schadenersatz gegründete Anspruch auf Naturalrestitution bei bereits erfolgtem Eingriff.
Die Antragstellerin hat bei der antragsgegnerischen Versicherung eine Firmenrechtsschutzversicherung ... abgeschlossen, die unter anderem den Baustein „Schadenersatz-Rechtsschutz für den Betriebsbereich“ umfasst. Vereinbart sind die ARB 2005, deren Art 6 und Art 19 auszugsweise lauten:
„Artikel 6 - Welche Leistungen erbringt der Versicherer?
1. Verlangt der Versicherungsnehmer Versicherungsschutz, übernimmt der Versicherer im Falle seiner Leistungspflicht die ab dem Zeitpunkt der Geltendmachung de...