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ZVers 3, Mai 2025, Seite 131

Eigenheimversicherung: Auslegung des Begriffs „Erdrutsch“

AStB-P 2016

Der durchschnittliche Versicherungsnehmer wird unter einer „naturbedingten Abwärtsbewegung von Erd- und Gesteinsmassen“ bereits aufgrund der plastischen Umschreibung von einem sinnlich wahrnehmbaren Vorgang ausgehen. Demgegenüber sind ganz langsame Bewegungen des Erdreichs, die einerseits schon aufgrund ihres geringen Tempos mit freiem Auge überhaupt nicht als Abwärtsbewegung wahrnehmbar wären und andererseits unter der Erde stattfinden, nicht unter diesen Begriff zu subsumieren. Solche Bewegungen sind vielmehr mit den Kriechbewegungen unter den ruhenden Schneemassen zu vergleichen. Genauso wenig wie der durchschnittlich verständige Versicherungsnehmer nicht wahrnehmbare Kriech- und Gleitbewegungen von wenigen Millimetern unter einer Schneedecke als Lawine ansehen würde, sieht er ähnliche Phänomene im Erdreich als Erdrutsch im Sinn einer „naturbedingten Abwärtsbewegung von Erd- und Gesteinsmassen auf einer unter der natürlichen Oberfläche liegenden Gleitbahn“ an. Bei unter der Erdoberfläche stattgefundenen Kriechbewegungen ist bereits die primäre Risikoumschreibung eines Erdrutsches als versicherte Gefahr nicht erfüllt.

Zwischen dem Kläger und...

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