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ZVers 3, Mai 2025, Seite 100

Photovoltaikanlagen und Stromspeicher in der Feuerversicherung

Zur isolierten anzeigepflichtigen Gefahrerhöhung und Überprüfungspflicht beim Gestatten einer Gefahrerhöhung durch Dritte

Mateusz Wilgodzki

Innovative Energietechnologien erfreuen sich nicht zuletzt wegen des Klimawandels und der Energieknappheit in den letzten Jahren großer Beliebtheit in Österreich. Der Markt für erneuerbare Energien boomt insbesondere infolge staatlicher Förderungen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen. So wurden laut den Angaben des Bundesverbands Photovoltaic Austria im Jahr 2023 etwa 134.000 Photovoltaikanlagen neu errichtet, wobei die Gesamtanzahl bereits auf knapp 390.000 anstieg. Doch mit der Verwendung von Photovoltaikanlagen steigt auch das Brandrisiko. Dass damit auch ein erheblicher Schaden einhergehen kann, zeigt unter anderem der Brand einer defekten Solaranlage im Martinschlössl in Klosterneuburg aus dem Vorjahr, der einen Schaden im niedrigen sechsstelligen Eurobereich verursacht haben soll. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Frage, ob die Errichtung von Photovoltaikanlagen, Balkonkraftwerken und Stromspeichern eine nachträgliche Gefahrerhöhung im Sinne des § 23 VersVG bildet, und stellt zugleich eine Besprechung der OGH-Entscheidung vom , 7 Ob 153/24m, dar.

1. Anlassfall

Der OGH befasste sich in der angeführten Entscheidung erst kürzlich mit der Frage, ob und wann die Errichtung ei...

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