Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Das vorzeitige Ende des Nullsteuersatzes für Photovoltaikanlagen
Auswirkungen und damit in Zusammenhang stehende Fördermöglichkeiten
In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen im Bereich der erneuerbaren Energien brachte das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 wesentliche Änderungen mit sich: unter anderem die vorzeitige Beendigung des Nullsteuersatzes für kleine Photovoltaikanlagen. Um potenzielle Auswirkungen auf die Investitionsbereitschaft in diesem Sektor abzufedern, wurden gleichzeitig neue Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher im Rahmen der EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom-Novelle 2025 geschaffen, die darauf abzielen, die Nutzung erneuerbarer Energien weiterhin zu unterstützen und zu fördern.
1. Nullsteuersatz für kleine Photovoltaikanlagen
Der Nullsteuersatz für kleine Photovoltaikanlagen ist im UStG geregelt und an folgende Voraussetzungen gekoppelt:
Zunächst müssen die Lieferungen und Installationen direkt an den Betreiber der Anlage erfolgen, und die Engpassleistung der Photovoltaikanlage darf 35 Kilowatt (peak) nicht überschreiten.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Standort der Photovoltaikanlage: Sie muss auf oder in der Nähe von Gebäuden betrieben werden, die entweder Wohnzwecken dienen, von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden oder von Körperschaften, Pers...