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ASoK 8, August 2001, Seite 251

Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Beitragssatzes für Ärzte und Apotheker

Dr. Wolfgang Höfle

Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Beitragssatzes für Ärzte und Apotheker (§ 8 FSVG)

www.vfgh.gv.at, Prüfungsbeschlüsse: , B 467/01.

S. 252Der VfGH prüft die Verfassungsmäßigkeit des unterschiedlichen Pensionsbeitragssatzes (20% für Ärzte/Apotheker, 14,5% bzw. jetzt 15% GSVG-Versicherte). Er hat erklärt, für den Fall der Aufhebung die Anlassfallwirkung auch auf jene Verfahren zu erstrecken, die bei der SVAgW oder im Einspruchsverfahren beim Landeshauptmann anhängig sind.

Anmerkung: Da die leistungsrechtlichen Unterschiede zwischen GSVG und FSVG beseitigt wurden, dürfte die Bestimmung mit einiger Wahrscheinlichkeit als verfassungswidrig aufgehoben werden.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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