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IRZ 7-8, Juli 2022, Seite 308

Identifizierung nahestehender Unternehmen und Personen sowie der Beziehungen zu diesen im Sinne des IAS 24

Julia Busch und Christian Zwirner

Durch die Regelungen des IAS 24 sollen die Abschlussadressaten in die Lage versetzt werden, sich ein Urteil über das Vorhandensein nahestehender Unternehmen und Personen bilden zu können sowie Transaktionen mit diesen, die eine Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens haben können, zu erkennen und zu beurteilen.

Im folgenden Beitrag werden zunächst die nahestehenden Unternehmen und Personen sowie Geschäftsvorfälle mit diesen nach IAS 24 zusammenfassend erläutert. Ausgehend davon wird die Identifizierung nahestehender Unternehmen und Personen sowie der Beziehungen mit diesen in der Praxis anhand eines Beispiels veranschaulicht.

Nahestehende Unternehmen und Personen sind solche, die das berichtende Unternehmen kontrollieren oder maßgeblich beeinflussen oder selbst von diesem kontrolliert oder maßgeblich beeinflusst werden können. Da durch die Existenz nahestehender Unternehmen und Personen die Möglichkeit besteht, dass die Vermögens- und Finanzlage sowie der Gewinn oder Verlust des Unternehmens beeinflusst werden, fordert IAS 24 die Identifizierung der nahestehenden Unternehmen und Personen und sieht bestimmte Angabepflichten vor, die den Abschlussadressa...

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