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SWI 6, Juni 2025, Seite 344

Steuerpflicht beim Wegzug in Länder mit Vorzugsbesteuerungsregimen

Dassel (https://der-betrieb.de/meldungen/neues-zum-wegzug-in-ein-niedrigsteuerland-die-bfh-entscheidung-vom-14-01-2025-ix-r-37-21/) bespricht das Urteil des BFH vom , IX R 37/21, zur Frage des Vorliegens einer Vorzugsbesteuerung im Rahmen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht beim Wegzug aus Deutschland in Länder mit Vorzugsbesteuerungsregimen. Mit diesem Urteil habe sich der BFH erstmals zu der Frage geäußert, wann von einer gegenüber der allgemeinen Besteuerung erheblich geminderten Einkommensteuer auszugehen sei, und sich dabei der von der Finanzverwaltung bereits länger vertretenen Auslegung angeschlossen. Der Vorzug gegenüber der allgemeinen Besteuerung dürfe nicht an sachliche, sondern müsse an persönliche Kriterien gebunden sein, dh, der Vorzug müsse dem Steuerpflichtigen in seiner Eigenschaft als Zugezogener gewährt werden. Zudem müsse es ein Vorteil sein, der den im Wegzugsstaat lebenden Bürgern dieses Staates nicht zugänglich ist.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
WP/StB Dr. Gerald Toifl ist Geschäftsführer der Toifl Steuerberatung GmbH in Salzburg.
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