Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 6, Juni 2025, Seite 333

EuGH: Voraussetzungen für eine gesamtschuldnerische Haftung für Mehrwertsteuer; Reichweite des Ne-bis-in-idem-Grundsatzes

In seinem Urteil vom , Dranken Van Eetvelde NV, C-331/23, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage der Voraussetzungen einer gesamtschuldnerischen Haftung gemäß Art 205 MwStSyst-RL sowie der Reichweite des Ne-bis-in-idem-Grundsatzes (Doppelbestrafungsverbot) auseinanderzusetzen. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:

Die belgische Steuerverwaltung führte bei Dranken Van Eetvelde, einer im Getränkegroß- und -einzelhandel tätigen Gesellschaft belgischen Rechts, eine Steuerprüfung hinsichtlich der Anwendung der Mehrwertsteuer für den Zeitraum vom 1. 1. bis durch. Sie stellte eine Reihe von Verstößen gegen die Mehrwertsteuergesetze und -regeln fest. Daraufhin erging gegen Dranken Van Eetvelde ein am erlassener und am für vollstreckbar erklärter Zahlungsbefehl, mit dem ihr die Zahlung einer Mehrwertsteuernacherhebung in Höhe von 173.512,56 Euro (dh 141.665,30 Euro aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung und 31.847,26 Euro aufgrund der Erstattung der Mehrwertsteuer auf der Grundlage von zu Unrecht ausgestellten Gutschriften), einer Geldbuße in Höhe von 347.000 Euro (dh 173.512,56 Euro x 200 %) wegen falscher Angaben auf den ausgestellten Rechnungen und ei...

Daten werden geladen...