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§ 103 EStG - Praxishinweise zum Zuzugszeitpunkt bei der Verlagerung des Mittelpunkts der Lebensinteressen
Section 103 Income Tax Act - Practical Guidance on the Time of Relocation Regarding the Centre of Vital Interests
On the occasion of two new decisions of the Federal Fiscal Court regarding the favorable tax treatment of relocations to Austria under Section 103 para 1a Income Tax Act, Ina Kerschner provides practical guidance on complying with the decisive six-month deadline and the specific point in time of the relocation of the centre of vital interests.
I. Die ZBV 2016 zu § 103 EStG
Nach der in § 103 Abs 3 EStG verankerten Verordnungsermächtigung kann der Bundesminister für Finanzen unter anderem „das Verfahren betreffend die Erteilung der Zuzugsbegünstigung im Sinne des Abs. 1 und des Abs. 1a mit Verordnung [...] regeln“. Im Wege der „Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Zuzugsbegünstigungen (Zuzugsbegünstigungsverordnung 2016 - ZBV 2016)“ hat der BundesS. 318 minister für Finanzen davon Gebrauch gemacht. Nach den Erläuterungen zur ZBV 2016 dient die Verordnung dazu, „das Verfahren zur Erteilung einer Zuzugsbegünstigung zu vereinfachen und zu beschleunigen. Durch nähere Determinierung des Ermessensbereiches sollen die Entscheidungen einheitlicher und transparenter werden.“
II. Die Sechsmonatsfrist
Die Zuzugsbegünstigung iSd § 103 Abs 1 (Beseitigung der steuerlichen Mehrbelastungen) oder 1a (Zuzugsfreibeitrag) EStG verlangt einen „Zuzug aus dem Ausland“. Dabei ist gemäß...