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Firmenwertabschreibung für ausländische Gruppenmitglieder - Vertrauensschutzregelung
Entscheidung: (Abweisung der Parteirevision).
Normen: §§ 9 Abs 7, 26c Z 47 KStG.
Sachverhalt und Verfahren: Eine österreichische Holding-GmbH kaufte 2011 Anteile an vier EU-Leasinggesellschaften von einer (konzernfremden) Holding. Alle Gesellschaften waren betriebsführend in der Autovermietung bzw im Flottenmanagement tätig. Die Gesellschaften wurden ab 2012 in die Gruppe der Holding-GmbH aufgenommen (Bescheid vom April 2014).
In den KöSt-Erklärungen 2012 und 2013 (eingereicht im April 2015) machte die Holding-GmbH keine Firmenwertabschreibung für die erworbenen Gesellschaften geltend. In den KöSt-Erklärungen 2014 (Jänner 2016), 2015 (Juni 2017) und 2016 (April 2018) machte sie die Firmenwertabschreibung geltend. In der KöSt-Erklärung 2017 (April 2019) machte sie keine Firmenwertabschreibung geltend, wies allerdings darauf hin, dass diese im Rahmen einer Beschwerde geltend gemacht würde. Das Finanzamt versagte die Firmenwertabschreibung für die Jahre 2014 bis 2017.
Das BFG wies die Beschwerde ab und führte aus, die Möglichkeit einer Firmenwertabschreibung gemäß § 9 Abs 7 KStG sei für die Holding-GmbH bei Erwerb der Beteiligungen (Verhandlungen mit dem Veräußerer, Due-Diligence-Prüfung) kei...