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Energiekrisenbeitrag-Strom 3.0
Verschärfungen mit 1. 3. 2025 und verfassungsrechtliche Bedenken
Im Rahmen des Budgetsanierungsmaßnahmengesetzes 2025 kam es erneut zu Änderungen beim Energiekrisenbeitrag-Strom. Dieser Beitrag skizziert die Verschärfungen für Stromproduzenten ab März 2025, insbesondere auch vor dem Hintergrund der bisherigen Judikatur des VfGH.
1. Geltungszeiträume
Auf den durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ausgelösten Anstieg der Energiepreise hat der Europäische Rat mit dem Erlass der EU-Notfallmaßnahmenverordnung reagiert. Diese war die Grundlage für das am veröffentlichte Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom. Angesichts der signifikant gestiegenen Strompreise für Verbraucher sah dieses lediglich befristete Maßnahmen zur Abschöpfung außergewöhnlich hoher Markterlöse für Stromerzeuger aus Anlagen mit niedrigen Grenzkosten vor. Während die Geltung der EU-Notfallmaßnahmenverordnung mit begrenzt war, erstreckte sich der Energiekrisenbeitrag-Strom zunächst über die Periode bis und war damit bereits im zweiten Halbjahr 2023 nicht mehr durch höherrangiges Unionsrecht gedeckt.
Im Jänner 2024 wurde der Geltungszeitraum des Energiekrisenbeitrags-Strom um ein weiteres Jahr ( bis ) verlängert. Dabei wurden einige Entlastungen für die betroffenen Unternehmen vorgesehen. Neben der Verschieb...