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Pensionsreform steht vor der Tür
Die sozialrechtlichen Änderungen im Budgetbegleitgesetz 2025
(SWK) - Ein Schwerpunkt der mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 (BBG 2025) angestrebten Konsolidierung betrifft das Sozial(versicherungs)recht. Pensionen stehen dabei im Fokus, zwei zentrale Aspekte sind die sukzessive Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Korridorpension und die Neuregelung der Aliquotierung der erstmaligen Pensionsanpassung. Außerdem sind Einschränkungen im Arbeitslosenversicherungsrecht und die Aussetzung der Valorisierung von Leistungen vorgesehen.
1. Korridorpension
Die Ziele der zweiteiligen Reform der Korridorpension sind „ein höheres durchschnittliches Pensionsantrittsalter sowie eine höhere Beschäftigungsquote der Älteren“:
Mit soll das Antrittsalter vom vollendeten 62. Lebensjahr auf das 63. Lebensjahr steigen.
Die erforderliche Versicherungszeit soll parallel dazu pro Quartal um zwei Monate von 40 Jahren auf 42 Jahre angehoben werden.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Geburtsdatum | Antrittsalter |
vor dem | 62 Jahre |
bis | 62 Jahre und 2 Monate |
bis | 62 Jahre und 4 Monate |
bis | 62 Jahre und 6 Monate |
bis | 62 Jahre und 8 Monate |
bis | 62 Jahre und 10 Monate |
Geburtsdatum | Versicherungszeit |
vor dem | 480 Versicherungsmonate |
bis | 482 Versicherungsmonate |
bis | 484 Versicherungsmonate |
bis | 486 Versicherungsmonate |
bis... |