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Beitragshaftung
• Beitragshaftung (§ 67 Abs. 3 ASVG)
VwGH 96/08/0026 v. ; LV aktuell 5/2001, 18.
Die GmbH als Komplementärin einer GmbH & Co KG haftet in der Regel nicht für Beitragsschulden der KG. Eine direkte Gesellschafterhaftung, wie sie § 12 BAO vorsieht, kennt das ASVG nicht.