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ASoK 7, Juli 2001, Seite 222

Beitragshaftung

Dr. Wolfgang Höfle

Beitragshaftung (§ 67 Abs. 3 ASVG)

VwGH 96/08/0026 v. ; LV aktuell 5/2001, 18.

Die GmbH als Komplementärin einer GmbH & Co KG haftet in der Regel nicht für Beitragsschulden der KG. Eine direkte Gesellschafterhaftung, wie sie § 12 BAO vorsieht, kennt das ASVG nicht.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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