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ASoK 7, Juli 2001, Seite 218

Fragen und Antworten zur Arbeitsmittelverordnung

Anfragebeantwortungen des Zentral-Arbeitsinspektorats

Dipl.-Ing. Ernst Piller

Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO), BGBl. II Nr. 164/2000, ist mit in Kraft getreten. Mit den neuen Verordnungen zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), BGBl. Nr. 450/1994 wird das Ziel verfolgt, anstelle von Detailregelungen verstärkt Ziele für den Schutz der Arbeitnehmer/-innen vorzugeben.

Mit dem Entfall von Detailregelungen kann es in der Praxis aber mitunter schwieriger werden, einzelne Bestimmungen für den Einzelfall richtig anzuwenden. Erläuterungen und Kommentaren zu Rechtsvorschriften anhand von Fragestellungen aus den Betrieben kommt daher für die Anwendung der Rechtsvorschriften in der Praxis große Bedeutung bei.

Im Folgenden werden einige exemplarische Anfragebeantwortungen des Zentral-Arbeitsinspektorats wiedergegeben. Die vollständige Sammlung der Auslegungen ist auch im Internet unter der folgenden Adresse zugänglich: http://at.osha.eu.int/good_practice/amvo_index.stm

Kleiner Hinweis: Dieses Informationsangebot findet sich auf dem Server der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mit dem Sitz in Bilbao und soll vielleicht auch neugierig machen auf die übrigen Informationen zum Thema Arbeitnehmerschutz - neben Informationen aus Österreich auch solche aus allen anderen Mitgliedssta...

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