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ASoK 5, Mai 2001, Seite 150

Wie lange können Behandlungsfehler gerichtlich geltend gemacht werden?

Zum Beginn der Verjährungsfrist

Dr. Lukas Stärker

Der OGH hat sich im Mai 2000mit der Frage befasst, innerhalb welcher Fristen Schadenersatzansprüche gerichtlich geltend gemacht werden müssen. Er sprach aus, dass die dreijährige Verjährungsfrist erst dann zu laufen beginnt, wenn dem Geschädigten sämtliche Umstände der Schädigung bekannt sind und das gesamte Ausmaß des Dauerschadens überblickt werden kann. Wenn der Geschädigte ein medizinischer Laie ist, dann setzt die Kenntnis dieser Umstände Fachwissen voraus, sodass diesfalls die Verjährungsfrist erst dann zu laufen beginnt, wenn der Geschädigte durch ein Sachverständigengutachten Einblick in die Zusammenhänge erlangt hat.

1. Sachverhalt

Die Klägerin ist ein 10-jähriges Mädchen, das in der Krankenanstalt, der beklagten Partei, am zur Welt kam. Bei der Geburt erlitt die Klägerin eine obere Plexuslähmung (Erbsche Lähmung). Sie hatte ein Geburtsgewicht von 3.960 g, eine Länge von 50 cm und einen Kopfumfang von 35,2 cm. Sie wurde aus einer Beckenendlage auf natürlichem Weg in der 41. Schwangerschaftswoche geboren.

Der behandelnde Arzt stellte bereits während der Schwangerschaft fest, dass sich die Klägerin in Beckenendlage befand und die Mutter pathologische Zuckerwerte hatte. Da sich...

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