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Verrechnungspreise aus zollrechtlicher und ertragsteuerlicher Sicht
Univ.-Prof. Dr. Thomas Bieber, JKU Linz, Dr. Clemens Nowotny, LeitnerLeitner, und Diplom-Finanzwirt (FH) Stefan Vonderbank, Bundesstelle Zollwert, im Interview
Aufgrund der aktuellen politischen Situation sind Zölle derzeit in aller Munde. Wir haben dies zum Anlass genommen, uns mit den drei Experten über Verrechnungspreise aus zollrechtlicher und ertragsteuerlicher Sicht zu unterhalten.
TPI: Welche Schnittstellenthemen ergeben sich zwischen Transfer Pricing und Zoll, insbesondere mit Blick auf den Zollwert?
Clemens Nowotny: Die Festlegung von Verrechnungspreisen basiert auf dem Fremdvergleichsgrundsatz (dealing at arm’s length), welcher in Art 9 OECD-MA verankert ist. Dieser soll sicherstellen, dass Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen zu Bedingungen (wozu insbesondere der Verrechnungspreis zählt) erfolgen, die jenen entsprechen, welche fremde Dritte für vergleichbare Transaktionen unter vergleichbaren Umständen vereinbart hätten. Auch wenn im Leitbild des Fremdvergleichs eine Schnittmenge zwischen Verrechnungspreisen und Zollrecht vorliegt, darf nicht übersehen werden, dass wesentliche Unterschiede bestehen, die in zum Teil widerstreitenden Interessenlagen (niedriger Verrechnungspreis als zu berücksichtigende Betriebsausgabe vs hoher Zollwert als Grundlage für die Berechnung von Zollabgaben im Einfuhrland), insbesondere aber in ...