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EKEG: Zum Vorliegen der Zahlungsunfähigkeit
ÖBA 2025/3102 (OGH)
https://doi.org/10.47782/oeba202505038101
Das Vorliegen der Zahlungsunfähigkeit (§ 2 Abs 1 Z 1 EKEG) ist anzunehmen, wenn der Schuldner mangels bereiter Zahlungsmittel nicht in der Lage ist, alle seine fälligen Schulden zu bezahlen und er sich die erforderlichen Zahlungsmittel voraussichtlich auch nicht alsbald verschaffen kann. Sie ist im Regelfall gegeben, wenn der Schuldner mehr als 5% aller fälligen Schulden nicht begleichen kann.
Aus der Begründung:
[1] Über das Vermögen der Schuldnerin wurde im April 2019 das (zweite) Insolvenzverfahren eröffnet und der Kl zum MV bestellt. Der Bekl war Alleingeschäftsführer und Minderheitsgesellschafter der Schuldnerin sowie Alleingesellschafter der (ebenfalls ...