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Rechtsschutzversicherung: Serienschaden bei FX-Kredit und Geldwechselvertrag
ÖBA 2025/3099 (OGH)
§ 988 ABGB; Art 6 ARB 2003.
https://doi.org/10.47782/oeba202505037401
Bei mehreren Versicherungsfällen, die einen ursächlichen und zeitlich zusammenhängenden, einheitlichen Vorgang darstellen, steht die Versicherungssumme bei Verwendung von sog „Serienschadenklauseln“ nur einmal zur Verfügung. Auch die in einem einheitlichen Lebensvorgang erfolgende Verwendung von Klauseln in einem Fremdwährungskreditvertrag sowie der korrespondierende Geldwechselvertrag durch die Bank stehen in einem solchen ursächlichen Zusammenhang zueinander, weshalb der Kreditnehmer für die Anfechtung beider Verträge (FX-Kredit und Geldwechselvertrag) die dafür vorgesehene Versicherungssumme nur einmal erhält.
Aus den Entscheidungsgründen:
[1] Der Kl hat bei der Bekl einen aufrechten Rechtsschutzversicherungsvertrag, dem die ARB 2003 zugrunde liegen. Sie lauten auszugsweise:
„Artikel 2
Was gilt als Versicherungsfall und wann gilt er als eingetreten?
[...]
3. In den übrigen Fällen gilt als Versicherungsfall der tatsächliche oder behauptete Verstoß des Versicherungsnehmers, Gegners oder eines Dritten gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften; der Versicherungsfall gilt in dem Z...