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ÖBA 5, Mai 2025, Seite 369

Klauselentscheidung zu Bank-AGB

ÖBA 2025/3097 (OGH)

§§ 864a, 879, 1333 ABGB. §§ 6, 29 KSchG.

https://doi.org/10.47782/oeba202505036901

Klauselentscheidung zu Bank-AGB.

Aus den Entscheidungsgründen:

[1] Die klP ist für Unterlassungsklagen nach § 28 KSchG klagebefugt (§ 29 Abs 1 KSchG).

[2] Die bekl Bank tritt als Unternehmerin regelmäßig in Österreich mit Verbrauchern iSd § 1 KSchG in rechtsgeschäftlichen Kontakt. Sie verwendet dabei in ihrem Vertragsformblatt „Kreditvertrag“ die von der Kl angegriffenen sechs Klauseln, wie im Spruch bzw unten ersichtlich.

[3] Das ErstG verbot der Bekl, die Klauseln 1, 2 und 4 im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern zu verwenden und sich - soweit diese Klauseln bereits Inhalt von mit Verbrauchern abgeschlossenen Verträgen wurden - darauf zu berufen. Weiters gab es dem darauf bezogenen Veröffentlichungsbegehren statt.

[4] Das BerG untersagte der Bekl darüber hinaus auch die Verwendung der bzw die Berufung auf die Klausel 3. Hinsichtlich der Klauseln 5 und 6 wurde das Unterlassungsbegehren und das darauf bezogene Veröffentlichungsbegehren von den Vorinstanzen übereinstimmend abgewiesen. [...]

[8] [...]

2. Klausel 1:

„Einmalige Bearbeitungsgebühr 1) € 900,00

1) Wird mitfinanziert und ist in die Kreditrate einger...

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