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Keine Zusammenrechnung von Zeiten als Lehrling und als Arbeiter für die Dauer der Kündigungsfrist
Die Länge der Kündigungsfrist hängt oft von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab; dies gilt auch für kollektivvertragliche Regelungen, die für Arbeiter in Saisonbranchen nach wie vor zulässig sind. Zum Kollektivvertrag für Bedienstete der österreichischen Seilbahnen hat der OGH nun entschieden, dass Zeiten eines Lehrverhältnisses für die Dauer der Kündigungsfrist auch dann nicht zu berücksichtigen sind, wenn sie dem Arbeitsverhältnis als Arbeiter beim selben Arbeitgeber direkt vorangegangen sind ().
Der Arbeitnehmer war von bis als Lehrling und ab als Arbeiter beim selben Arbeitgeber beschäftigt. Über dessen Vermögen wurde am das Konkursverfahren eröffnet; die Schließung des Unternehmens wurde mit Beschluss vom bewilligt. Das Arbeitsverhältnis endete bereits am durch Austritt des Klägers gemäß § 25 IO.
S. 14 Der Arbeitnehmer begehrte Insolvenz-Entgelt und brachte vor, dass die Dauer des Lehrverhältnisses und die des Arbeitsverhältnisses zusammenzurechnen seien, sodass er vor dem Austritt insgesamt mehr als fünf Dienstjahre zurückgelegt habe. Nach § 14 Kollektivvertrags für Bedienstete der österreichischen Seilbahnen (im Folgenden: KollV) betrage die Kündigungsf...