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Begünstigte Besteuerung monatlich ausbezahlter Sonderzahlungen wegen gesetzlicher Verpflichtung
Erhalten grenzüberschreitend überlassene Arbeitnehmer ihre Sonderzahlungen aufgrund einer zwingend anzuwendenden gesetzlichen Regelung (§ 3 Abs 4 LSD-BG) monatlich aliquot neben den laufenden Bezügen ausbezahlt, steht die steuerliche Begünstigung gemäß § 67 Abs 1 und 2 EStG dennoch zu, auch wenn sie sich zwar durch den Rechtstitel, nicht aber durch die tatsächliche Auszahlung deutlich von den laufenden Bezügen unterscheiden. Ansonsten würde ein Verstoß gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sowie die Arbeitnehmerfreizügigkeit vorliegen, zumal diese Regelung ausländische und inländische Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht gleichermaßen trifft ().
Beruht die monatliche aliquote Auszahlung auf keiner derartigen zwingenden Norm, sondern erfolgt diese freiwillig, sind die Sonderzahlungen nach dem Lohnsteuertarif zu versteuern ().
Sachverhalt
Ein beschränkt steuerpflichtiges ungarisches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen mit Betriebsstätte in Österreich überließ in Ungarn zur Sozialversicherung angemeldete ungarische Dienstnehmer jeweils für bestimmte Zeit diversen Beschäftigern in Österreich. Die grenzüberschreitend überlassenen Arbeitskräfte beka...