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Der Clean Industrial Deal und das EU-Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit(sberichterstattung) - wohin geht die Reise?
Am veröffentlichte die EU-Kommission Vorschläge zur Überarbeitung von Kernelementen der europäischen Nachhaltigkeitsregulatorik. Für die Wirtschaft soll damit eine Entlastung von „unverhältnismäßiger Bürokratie“ geschaffen werden. Zugleich werden damit aber wichtige Instrumente des Green Deal in ihrer Wirksamkeit beschnitten. Unternehmen in der EU sehen sich zunächst mit einem hohen Maß an Unklarheit dahingehend konfrontiert, welche Betroffenheiten und v.a. (Berichts-)Pflichten sich für sie nun für die kommenden Jahre ergeben werden. Der vorliegende Beitrag bezweckt vor diesem Hintergrund eine Strukturierung samt Ableitung von ersten Schlussfolgerungen hinsichtlich Handlungsempfehlungen.
1. Hintergründe
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die EU-Taxonomie zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (Taxonomie-VO) sowie die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) stehen im Herzen der europäischen Nachhaltigkeitsregulatorik. Ihr gemeinsamer Grundstein wurde bereits 2018 mit dem Aktionsplan zur „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ gelegt, der sie als Instrument für die Integration von Nachhaltigkeit auf den (Kapital-)Märkten konzipierte ...