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ASoK 4, April 2001, Seite 128

Überstunden - "all-in" nur bei leitenden Angestellten zulässig?

Dr. Wolfgang Höfle

Überstunden ­ „all-in" nur bei leitenden Angestellten zulässig?

Bei leitenden Angestellten, die nicht dem Arbeitszeitgesetz unterliegen (vgl. § 1 Abs. 2 Z 8 AZG) und die auch nicht von einem Kollektivvertrag erfasst sind, kann zulässigerweise eine „All-in"-Regelung getroffen werden, die sämtliche geleisteten Überstunden abdeckt (vgl. z. B. OGH 9 Ob A 39/00a v. = ARD 5142/15/2000). Mit dem Pauschalgehalt sind auch die nach dem AZG „unzulässigen" Überstunden abgegolten ­ das AZG ist aber für leitende Angestellte gar nicht anwendbar (vgl. OGH 9 Ob A 26/96 v. = ARD 4771/16/96, OGH 9 Ob A 99/98v v. = ecolex 1998, 784).

In der Praxis geht man vielfach davon aus, dass eine „All-in"-Regelung auch bei nicht leitenden Angestellten zulässig ist ­ freilich unter Beachtung der kollektivvertraglichen Mindestentgelte. Hinweise für die Zulässigkeit bei allen Arbeitnehmern finden sich auch in der Literatur (z. B. Schrank, Arbeitsrecht, 2000, WUV, 88 f.; Professionelle Praxis Lösungen, 3.4.2.4).

Die generelle Zulässigkeit ist m. E. aber auch höchstgerichtlich gedeckt. Illustrierend dafür ist OGH 9 Ob A 65/95 v. (Arb. 11.400 = ARD 4680/26/95 = RdW 1996, 218): Es ist ­ unter Berufung auf Grillberger ­ streng zu unterscheiden zwischen der ...

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