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Rückerstattungsanspruch nach dem COFAG-NoAG
Rückforderung eines Fixkostenzuschusses aufgrund gleichzeitiger Vergütung gemäß EpiG
Das Bundesfinanzgericht hat sich erstmals materiell mit dem öffentlich-rechtlichen Rückerstattungsanspruch gemäß §§ 13 ff COFAG-NoAG auseinandergesetzt und dabei auch mehrere Grundsatzfragen berührt. Auch im Hinblick auf den gleichzeitig mit dem Rückerstattungsbescheid bekämpften Zinsenbescheid stellte das Gericht verfahrensrechtliche Überlegungen an, welche die weitere Vorgehensweise in ähnlich gelagerten Fällen vorzeichnen könnten.
1. Der Fall
Die Beschwerdeführerin (Bf) führt unter anderem einen Skibusbetrieb, der während der COVID-19-Pandemie vom behördlichen Betretungsverbot betroffen war. Sie brachte im April 2020 bei der für sie zuständigen Bezirkshauptmannschaft einen Antrag auf Vergütung des Verdienstentgangs gemäß § 32 EpiG ein. Derartige Anträge waren nur innerhalb einer kurzen Frist möglich, weshalb dieser zunächst ohne zahlenmäßige Konkretisierung gestellt wurde. Die zuständige Behörde hat diesen Antrag dann für längere Zeit nicht bearbeitet, da höchstgerichtliche Judikatur abgewartet wurde.
Im April 2021 beantragte die Bf bei der COFAG für den Zeitraum bis...