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BFGjournal 4, April 2025, Seite 151

Vorliegen einer „ausländischen Pensionskasse“ iSd § 25 Abs 1 Z 2 lit b EStG 1988

Kay Wrulich

Der im Inland ansässige Beschwerdeführer erhielt Bezüge aus schwedischen Altersvorsorgeeinrichtungen. Das BFG hatte zu beurteilen, ob diese Einrichtungen als ausländische Pensionskassen iSd § 25 Abs 1 Z 2 lit b EStG 1988 zu qualifizieren sind und ob diese Bezüge im Inland steuerlich zu erfassen sind.

1. Der Fall

Der Beschwerdeführer ist schwedischer Staatsangehöriger und war im verfahrensgegenständlichen Zeitraum unstrittig im Inland ansässig. Bevor sich der Beschwerdeführer in Österreich niedergelassen hatte, war er beruflich in Schweden tätig. Sein damaliger Arbeitgeber leistete regelmäßige Zahlungen an schwedische Altersvorsorgeeinrichtungen. Diese Beiträge wurden in Form eines festen Prozentsatzes des monatlichen Bruttolohns des Beschwerdeführers geleistet, wobei die Zahlungen ausschließlich vom damaligen Arbeitgeber getragen und nicht aus dem versteuerten Einkommen des Beschwerdeführers geleistet wurden.

Dem Beschwerdeführer standen hinsichtlich der Auszahlung mehreren Optionen zur Verfügung: Die Rente konnte entweder lebenslang oder in Form von monatlichen Zahlungen über einen bestimmten Zeitraum ausbezahlt werden, wobei im Falle des Ablebens während di...

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