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Das Abzugsverbot für niedrigbesteuerte Zinsen und Lizenzgebühren aus abkommens- und unionsrechtlicher Perspektive
§ 12 Abs 1 Z 10 KStG sieht ein Abzugsverbot für niedrigbesteuerte Zinsen und Lizenzgebühren im Konzern vor. Seit Einführung der Bestimmung mit dem 1. AbgÄG 2014 und deren Modifikation durch das 2. AbgÄG 2014 hat dies zu Diskussionen im Schrifttum geführt. Kürzlich hat sich das BFG in zwei Entscheidungen mit der Unionsrechtskonformität dieser Bestimmung auseinandergesetzt und sie für nicht im Einklang mit der Niederlassungsfreiheit befunden. Der vorliegende Beitrag analysiert das Abzugsverbot des § 12 Abs 1 Z 10 KStG vor diesem Hintergrund aus abkommens- und unionsrechtlicher Perspektive.
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, RV/7103283/2023; Revision zugelassen und (Amts)Revision eingebracht. | § 12 Abs 1 Z 10 KStG, Art 24 Abs 4 OECD-MA |
1. Die Entscheidung des BFG
Anlass für die Entscheidungen des BFG war der folgende Sachverhalt: Beschwerdeführerin war eine österreichische Holding-Gesellschaft, deren Alleingesellschafterin eine ertragsteuerlich transparente liechtensteinische Familienstiftung (im Erkenntnis: M-Gesellschaft) war. 2007 gewährte die M-Gesellschaft einer weiteren ausländischen - zunächst auf den Niederländischen Antillen und anschließend in Luxemburg ansässigen - Tochtergesellschaft ein Darlehen zur Finanzierung einer Dividendenausschüt...