Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 5, Mai 2025, Seite 185

„Incentive-Reise“ ist keine von der Unfallversicherung geschützte Dienstreise

1. Nach der Rsp sind Dienstreisen (im unfallversicherungsrechtlichen Sinn) durch die versicherte Tätigkeit bedingte Reisen mit einem Ziel außerhalb des gewöhnlichen Tätigkeitsorts. Zwar ist unerheblich, welcher Art der betriebliche (dienstliche) Grund der Reise ist. Eine Dienstreise setzt S. 186 aber voraus, dass sie in unmittelbarem Dienstinteresse unternommen wird, auch wenn die Reise mit privaten Interessen verknüpft wird. Geschützt sind daher jede auswärtige Dienstverrichtung, aber auch jede auswärtige betriebliche Schulung.

2. Die Entscheidungen der Vorinstanzen, die Reise nach London sei keine Dienstreise, sondern tatsächlich eine „Incentive-Reise“ für ausgewählte verdiente Mitarbeiter gewesen, hält sich im Rahmen dieser Rsp: Für die Teilnehmer stand der Erholungs- bzw Freizeitzweck der Reise klar im Vordergrund. Dass sie überdies dazu bestimmt war, (auch) betrieblichen Interessen wesentlich zu dienen, zeigt der Kläger mit dem bloßen Verweis auf das Gala-Dinner nicht auf. Selbst wenn seine Ansicht zuträfe, ein gemeinsames Abendessen, bei dem eine Führungskraft eine Rede hält und Titel an Mitarbeiter verliehen werden, sei „wohl rein dienstlicher Natur“, wären die betrieblichen Intere...

Daten werden geladen...