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ASoK 4, April 2001, Seite 127

ASVG-Versicherungspflicht bei nicht dienstnehmerähnlichen freien Dienstnehmern

Dr. Wolfgang Höfle

ASVG-Versicherungspflicht bei nicht dienstnehmerähnlichen freien Dienstnehmern (§ 4 Abs. 4 ASVG, § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG)

; ARD 5198/36/2001

Gegen die Versicherungspflicht von wirtschaftlich Selbständigen, die sich in einer bestimmten Eigenschaft (hier: als Konsulent) nur gegenüber einem Auftraggeber verpflichtet haben, als freie Dienstnehmer bestehen auch dann keine verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn sie sonst als „neue" Selbständige dem GSVG zu unterstellen wären.

Anmerkung: Die VfGH-Entscheidung erging zwar nicht zur aktuellen Fassung des § 4 Abs. 4 ASVG. Aus den Entscheidungsgründen erschließend wäre das Urteil aber wohl auch zum aktuellen Gesetzestext in gleicher Weise erfolgt. Aus dem Urteil ist abzuleiten, dass jemand, der mehrere Auftraggeber hat, dem Regelkreis des GSVG unterliegt. Nach der Formulierung des VfGH scheint dies sogar schon dann zu gelten, wenn der Auftragnehmer nur zwei oder drei Auftraggeber hat.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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