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ASoK 5, Mai 2025, Seite 182

Ausnahmetatbestand nach dem LSD-BG für konzerninterne Entsendungen

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§ 1 Abs 6 LSD-BG normiert eine Ausnahme vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes für konzerninterne vorübergehende Entsendungen von besonderen Fachkräften, wenn sie insgesamt zwei Monate je Kalenderjahr nicht übersteigen und bestimmten konzerninternen Zwecken dienen. Zu diesen konzerninternen Zwecken gehören ua die Abhaltung von Ausbildungen durch die Fachkraft, Erfahrungsaustausch, Betriebsberatung, Controlling, Mitarbeit in „Cluster-Abteilungen“, in denen konzernintern die Kompetenz für bestimmte Bereiche und Länder gebündelt werden.

Werden Arbeitnehmer einer deutschen Konzernschwester vorübergehend nach Österreich entsandt, um im Rahmen von „Opening-Teams“ hier in einer neu zu errichtenden Filiale des Konzerns anhand eines von der Konzernmutter vorgegebenen „Ablaufplans“ die in der neuen Filiale beschäftigten Arbeitnehmer ua über die Produktanordnung, das Auffüllen von Produkten, die Produktbestellung und das Erscheinungsbild der Filiale zu schulen, dann dienen diese konzerninternen Einsätze keinem der angeführten Zwecke. Vielmehr handelt es sich nach dem Erkenntnis um Maßnahmen zur Umsetzung des operativen (Verkaufs-)Geschäfts des Konzerns im Sinne der (bloßen) Au...

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